SREP - die Vereinheitlichung der europäischen Aufsicht
Seit Januar 2016 gelten die neuen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht Supervisory Review and Evaluation Process - SREP zur umfassenden Beurteilung der Risiken von Finanzinstituten. Zwar decken die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) und das Kreditwesengesetz (KWG) bereits einen großen Teil der neuen SREP-Leitlinien ab, doch die Europäische Aufsicht geht noch einige Schritte weiter. Der neue ganzheitliche Prozess schlägt den Bogen von der Kategorisierung der Banken über Liquiditäts- und Kapitalrisiken bis hin zur Geschäftsmodellanalyse. Gerade beim letzten Punkt fürchten Banken künftig Eingriffe in ihre Geschäftsstrategie durch die Aufsicht.
Umfassendere Prüfungen
Die Aufsicht verspricht sich durch die SREP-Leitlinien eine umfassende Beurteilung der Risikosituation der Institute. Neben einer zukunftsorientierten Bewertung, in der das Risikoprofil eines Instituts kontinuierlich unter Verwendung quantitativer Informationen analysiert wird, stehen unter dem weitgefassten Begriff Governance weitere qualitative Aspekte im Fokus, wie zum Beispiel:
- Risikostrategie und Risikoappetit
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Prozessuale Umsetzung
- Effektive Informationssysteme (unter anderem BCBS 239)
- Internes Kontrollsystem
Darüber hinaus wird die notwendige Kapital- und Liquiditätsausstattung überprüft.
Unsere Experten unterstützen Sie bei diesen Herausforderungen
Unsere Experten begleiten Sie beim aufsichtlichen Überprüfungsprozesses (SREP), beraten Sie zu möglichen Prüfungsschwerpunkten der Aufsicht, unterstützen Sie bei der Vorbereitung und begleiten Sie durch die Prüfung.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen hochwertige Softwarelösungen und vermitteln Ihnen das benötigte aufsichtsrechtliche Wissen für die Umsetzung der SREP-Richtlinie.
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